Honorar

Die von Rechtsanwälten erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Nachstehend dürfen wir Ihnen die Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung kurz zusammenfassen. Weitergehende Informationen finden Sie in der Broschüre der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. Hingewiesen sei darauf, dass zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtskosten und Gebühren anfallen können, über die wir Sie selbstverständlich persönlich informieren.

 

Pauschalhonorar

Sofern die erforderlichen Leistungen bereits im Vorfeld abschätzbar sind, da die Beratung bzw. die von uns zu erbringende Leistung genau definiert werden kann, wie beispielsweise bei der Prüfung oder dem Aufsetzen von Verträgen, vereinbaren wir gerne ein Pauschalhonorar. Dieses bietet sicherlich den Vorteil, dass die Kosten von Anfang an feststehen und Sie mit einem veranschlagten Honorar kalkulieren können.

 

 

Zeithonorar

Im Rahmen einer laufenden Betreuung vereinbaren wir gewöhnlich einen Stundensatz. In diesem Fall wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart, wobei die Höhe des Honorars nicht zuletzt auch vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen abhängt. Dabei führen wir über die Art der Leistung sowie den Zeitaufwand detaillierte und übersichtliche Aufzeichnungen, welche in der Honorarnote aufgeschlüsselt werden.

 

 

Abrechnung nach Tarif

Basis für diese Art der Abrechnung bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt vor allem für rechtsanwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, sowie wenn keine andere Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen wurde. In den Tarifbestimmungen finden sich genaue Regelungen, welche Preise für welche Leistungen verrechnet werden können. Mangels einer Stundensatzvereinbarung verrechnen wir unsere Leistungen ebenfalls nach dem Rechtsanwaltstarif.

 

 

Wir bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Rechtsberatung zu fairen Preisen. Gerne finden wir für Ihr Anliegen eine situationsbezogene und individuelle Honorarvereinbarung.

 

Kontakt

office@graf-dessulemoustier.at

Telefon: +43 1 532 08 77

Telefax: +43 1 532 08 77 - 20

Mag. Philipp J. Graf

Dr. Isabelle Dessulemoustier-Bovekercke-Ofner

Rechtsanwälte GbR

Wollzeile 9 / II / 41

A- 1010 Wien